IM NAMEN DER REPUBLIK – UNTERLASSUNGSURTEIL

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Wie bereits aus diversen Medien bekannt, wurde dem Ortsstellen- bzw. Einsatzleiter der Bergrettung Prägraten von Herrn Sieghart Hatzer in einem Email vom 19.03.2013 vorgeworfen, eine Mitschuld am Tod unseres lieben Bergrettungskameraden Franz Franzeskon zu haben.

In der Zwischenzeit liegt ein zweitinstanzliches, rechtskräftiges Urteil vom Landesgericht Innsbruck vor, in dem Sieghart Hatzer verpflichtet wird, die Behauptung, meine Person würde am Tod von Franz Franzeskon ein Verschulden treffen , zu unterlassen.

Damit wurde auch klargestellt, dass mit unbegründeten und unberechtigten Schuldzuweisungen, gegenüber führenden Einsatzkräften nicht leichtfertig umgegangen wird.

Aus dem Urteil geht darüber hinaus eindeutig hervor, dass weder Sieghart Hatzer noch Dritte, solche ehrenrührigen und rechtswidrigen Behauptungen verbreiten dürfen.

Dem Urteil kommt sicherlich dahingehend eine Signalwirkung zu, dass haltlose Unterstellungen gegenüber ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften zu unterlassen sind.

Mehrere Angebote eine Einigung auf gütlichen Wege zu erzielen, wurden von Herrn Hatzer allesamt abgelehnt. Ein über zwei Jahre dauernder Rechtsstreit ist damit zu Ende gegangen.

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